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Corona-Bestimmungen für Ihren Vorstellungsbesuch

Seit dem 7. Oktober 2021 setzt die Theater Nordhausen/Loh-Orchester Sondershausen GmbH das 2G-Optionsmodell um. Eine Anpassung erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden Landesverordnung sowie der Allgemeinverfügungen der Landkreise. Das bedeutet für Sie:

  • Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP-2-Maske) im gesamten Haus und während der gesamten Vorstellung am Platz.
  • Nachweislich vollständig Geimpfte, Genesene, Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie alle noch nicht eingeschulten Kinder haben ungehinderten Zutritt zu allen Veranstaltungen.
  • Kinder von 6 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Kinder, die zwischen 6 und 17 Jahre alt sind) müssen einen negativen Antigentest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder den Nachweis über die Teilnahme an regelmäßigen Testungen im Rahmen eines verbindlichen Testkonzepts an Schulen erbringen.
  • Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, müssen ein ärztliches Attest sowie einen negativen Antigentest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
  • Ihre Ausweisdokumente sind zusätzlich zu den obengenannten Nachweisen notwendig, um die Überprüfung der Übereinstimmung der Identität der Person mit den personalisierten Nachweisen zu gewährleisten.
  • Die Kontaktnachverfolgung bleibt weiterhin erforderlich. Dies ist mit der LucaApp und analog vor Ort, aber auch anhand eines Vordrucks möglich.
  • Ein Catering wird vor der Vorstellung und in der Pause angeboten.
  • Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung wird der Zutritt verwehrt.
  • Kartenrückgabe: Gästen, denen kein Zutritt gewährt werden kann, haben die Möglichkeit, die Eintrittskarten vor der Vorstellung, an der Abendkasse oder bis 4 Wochen nach der Vorstellung zurückzugeben. Die Erstattung des Eintrittspreises erfolgt ausschließlich unter Vorlage der Original-Eintrittskarten per Überweisung oder in bar an der Theaterkasse.

Corona-Bestimmungen für pädagogische Gruppen

Wenn Sie als Pädagog*in mit einer Gruppe eine Veranstaltung besuchen möchten gelten für Sie folgende Bestimmungen:

  • Nachweislich vollständig Geimpfte, Genesene, Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie alle noch nicht eingeschulten Kinder haben ungehinderten Zutritt zu allen Veranstaltungen.
  • Schüler*innen ab dem 6. Lebensjahr müssen einen negativen Antigentest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder den Nachweis über die Teilnahme an regelmäßigen Testungen im Rahmen eines verbindlichen Testkonzepts an Schulen erbringen (kann vom Lehrer mit Hilfe des von uns zur Verfügung gestellten Kontakterfassungsbogens für die gesamte Gruppe übernommen werden).
  • Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP-2-Maske) im gesamten Haus und während der gesamten Vorstellung am Platz.
  • Sämtliche erwachsene Begleitpersonen (Pädagog*innen und sonstige) müssen einen 2G-Nachweis erbringen (bzw. die entsprechenden Vorgaben erfüllen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind).
  • Kontaktnachverfolgung über den bereits oben genannten Bogen.
Formular zu Umtausch/Erstattung von Karten bei Vorstellungsausfall
Kontakterfassungsbogen
Kontakterfassung für pädagogische Gruppen